Pressemitteilung

Eckpunkte für ein neues Kinderförderungsgesetz:
Landkreise erwarten grundsätzliche Änderungen

Kindergruppe

Der Landkreistag erwartet von der geplanten Überarbeitung des Kinderförderungsgesetzes, dass die Gemeinden wieder in den Mittelpunkt der Kinderbetreuungsaufgabe gestellt werden. Dies ist auch der Hauptgrund für die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage der sieben Städte und Gemeinden sowie einer Verbandsgemeinde, die von den Landkreisen inhaltlich mitgetragen wird.

„Die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und Landkreis ist so zu justieren, dass der Landkreis auf seine Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach SGB VIII beschränkt bleibt und Ansprechpartner für alle Fragen der Kindertagesbetreuung vor Ort die Gemeinde ist“, stellt Michael Ziche, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, als Kernforderung der Landkreise an ein neues Kinderförderungsgesetz fest.

Der Landkreistag zeigt sich daher von den heute vorgestellten Eckpunkten für ein neues Kinderförderungsgesetz überrascht, weil Frau Ministerin Grimm-Benne noch im Juni im Landtag bekräftigt hat, erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten zu wollen.

Mit Sorge betrachtet der Landkreistag auch die finanziellen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung. „Hierfür bedarf es einer plausiblen Berechnung aus der deutlich wird, dass es keine Kostenverschiebungen auf die kommunale Ebene gibt. Die sich abzeichnenden Mehrbelastungen sind allein vom Land zu tragen“, so Präsident Ziche. Aus Sicht des Landkreistages muss auch die 2013 eingeführte Vereinbarungslösung dringend auf den Prüfstand.

Der Landkreistag hofft, dass alle maßgeblichen Daten kurzfristig beiden kommunalen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellt werden und zeitnah auch eine Beteiligung der kommunalen Ebene erfolgt.

Pressemitteilung [PDF-Dokument: 28 kB] vom 10. August 2017

 

10.08.2017